Stadtverwaltung
Politik
Stadtleben
Sport & Freizeit
Tourismus
Login
Accessibility Tools
Stadtverwaltung
Eine Verordnung ist eine von der Verwaltung erlassene generelle Rechtsnorm, welche sich an einen allgemeinen Personenkreis richtet. Verfassungsrechtliche Grundlage ist das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), wonach jede Verwaltungsbehörde innerhalb ihres (sachlichen und örtlichen) Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen darf.
Eine Auswahl an von der Stadtgemeinde Lienz erlassenen Verordnungen zu verschiedenen Wirkungsbereichen finden Sie untenstehend.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten | Umwelt und zivilschutz
Im Sinne eines freundschaftlichen Miteinanders zwischen Mensch und Hunden hat der Gemeinderat eine Verpflichtung zur Aufnahme und Entsorgung von Hundekot für das gesamte Stadtgebiet erlassen.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten | Finanzen abgaben
Grundsätzlich ist für das Halten von Hunden eine Abgabe zu entrichten. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. die Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt auch Befreiungsgründe - von der Besteuerung ausgenommen sind Blindenführerhunde, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Alleinstehende Personen über 60 Jahre, die einen eigenen Haushalt führen, werden ebenfalls von der Hundesteuer für einen Hund auf Antrag zur Gänze befreit. Ein einmaliger, mündlicher Antrag genügt.
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Lienz auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
Stadtverwaltung
Hier finden Sie an die Allgemeinheit gerichtete (aktuelle) Mitteilungen und Inhalte der Stadtgemeinde Lienz.
In physischer Form ist die Amtstafel beim Amtsgebäude Rathaus Liebburg (im Bereich des westseitig der Liebburg gelegenen Verbindungsgangs zwischen Europaplatz und Hauptplatz) eingerichtet, wo die jeweiligen Kundmachungen in Papierform für Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu jeder Zeit ersichtlich sind.
Stadtverwaltung
Auf dieser Seite finden Sie ab 01. Jänner 2023 alle Veröffentlichungen gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten | Finanzen abgaben
Der Aufgabenbereich Finanzen umfasst die Führung des Finanzhaushaltes der Gemeinde und regionaler Zweckverbände, die Sicherstellung des rechtzeitigen Vollzugs der Ausgaben und Einnahmen, die Finanz- und Budgetplanung, die Vermögensbuchhaltung sowie die Vorschreibung der Kommunalsteuer, Grundsteuer, Vergnügungs- und Hundesteuer.
Die Buchhaltung wird in Form eines kommunalen Rechnungswesens nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 mit der Erstellung eines jährlichen Voranschlages und Rechnungsabschlusses geführt. Die folgenden Grafiken und Tabellen geben einen detaillierten Überblick über die Verwendung der öffentlichen Mittel im kommunalen Haushalt. Die Auswertungen werden in Zusammenarbeit mit dem Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum KDZ und der Statistik Austria erstellt und ab dem Jahr 2001 online transparent dargestellt.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen des Bauamtes zählen neben den Bereichen des Bau-, Verkehrs- und Veranstaltungsrechtes, die Betreuung von stadteigenen Hoch- und Tiefbauten sowie die Bereiche der Raumplanung, der Stadtentwicklung, des Stadt- und Ortsbildschutzes, der Feuerpolizei und der Geoinformation.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Die Stadtwerke Lienz sind ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadtgemeinde Lienz und umfassen drei Teilbetriebe:
Wasser – die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser (Wasserwerk)
RegioNet – Passive Breitbandinfrastruktur sowie Kommunikations- und Elektrotechnik (inklusive der vom Gemeinderat übertragenen Aufgabenbereiche - aktuell „Straßenbeleuchtung“)
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten | Umwelt und zivilschutz
Die Luftgüte wird in Lienz von der Abteilung Waldschutz vom Amt der Tiroler Landesregierung an zwei Messstellen kontinuierlich überwacht.
Derzeit bieten wir Versand ausschließlich innerhalb Österreichs und nach Deutschland an. Es gelten die aktuellen Tarife der Österreichischen Post AG. Nach Abschluss Ihrer Bestellung wird sich ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Gesamtbetrag inklusive Versandkosten mitteilen.
Nach Abschluss Ihrer Bestellung wird sich ein Mitarbeiter per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen den Gesamtbetrag inklusive Versandkosten mitzuteilen. Bitte überweisen Sie den Betrag anschließend, damit wir Ihre Bestellung bearbeiten können.