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Politik
Die Bürgermeisterin LA Dipl.-Ing. Elisabeth Blanik steht an der Spitze der Lienzer Stadtverwaltung und ist Vorsitzende von Gemeinde- und Stadtrat. Sie führt die Geschäfte der Stadtgemeinde Lienz und vertritt diese auch nach außen. Als Vorständin der Stadtverwaltung ist sie für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung verantwortlich und hat grundsätzlich die dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten wahrzunehmen.
Stadtleben | Stadt labor
Ein Stück Normalität können ab jetzt alle Lienzer und Freunde der Sonnenstadt durchleben. Zumindest im Kopf, verbunden mit dem Herzen: Was liebe ich an der kleinen Stadt zwischen Drau und Isel? Wo befinden sich meine Lieblingsplätze? Was vermisse ich derzeit besonders? Ist es ein Kaffee auf einer der vielen Sonnenterrassen? Eine entspannte Shoppingtour durch die Boutiquen? Sind es schöne Erinnerungen, ein bestimmter Geschmack, ein Gefühl? Oder überwiegt schon jetzt die Vorfreude darauf, was man unternehmen kann, sobald die Läden, Gastronomie- und Kulturbetriebe wieder uneingeschränkt geöffnet haben?
Stadtleben | Fairtrade gemeinde
Der Verein Trikont, Weltladen Lienz und die Stadtgemeinde Lienz luden zu einer bunten und vielfältigen „Woche der Nachhaltigkeit“ ein. Eine Flusswanderung an der Isel, ein Kochkurs, Vorträge zum Thema Klimawandel und Nachhaltigkeit, Monokelfilme und Kleidertauschaktionen waren einige der vielbesuchten Programmpunkte. Vom 11. bis 18. September 2021 wurde bewusst auf die 17 Ziele der Nachhaltigkeit, die sogenannten SDG´s im Allgemeinen und in Osttirol aufmerksam gemacht.
Politik
Der Stadtrat besteht in Lienz aus der Bürgermeisterin, dem ersten und zweiten Vizebürgermeister sowie mindestens einem weiteren Mitglied des Gemeinderates. Die Anzahl der weiteren Stadtratsmitglieder setzt der Gemeinderat fest. Die Bürgermeisterstellvertreter sowie die weiteren Mitglieder des Stadtrates werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.
Politik
Der Lienzer Gemeinderat besteht aus 21 Mitgliedern und wird alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Lienzer Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Gemäß § 30 Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen.
Politik | Ausschuesse
gem. § 109 TGO 2001 i.d.g.F.
Finanzielle Selbstkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeindeautonomie. In der Sonnenstadt Lienz wird diese unter anderem durch die kontrollierende Tätigkeit des Überprüfungsausschusses sichergestellt. Bestellt wird der Überprüfungsausschuss aus der Mitte des Gemeinderates. Allerdings dürfen weder die Bürgermeisterin, die Bürgermeister-Stellvertreter, sonstige zur Anordnung von Aus- und Einzahlungen Bevollmächtigte, der Amtsleiter sowie der Finanzverwalter und Kassenbedienstete dem Überprüfungsausschuss angehören. Der Überprüfungsausschuss hat die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Dem Überprüfungsausschuss müssen alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die entsprechenden Auskünfte erteilt werden.
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