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Eine Verordnung ist eine von der Verwaltung erlassene generelle Rechtsnorm, welche sich an einen allgemeinen Personenkreis richtet. Verfassungsrechtliche Grundlage ist das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), wonach jede Verwaltungsbehörde innerhalb ihres (sachlichen und örtlichen) Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen darf.
Eine Auswahl an von der Stadtgemeinde Lienz erlassenen Verordnungen zu verschiedenen Wirkungsbereichen finden Sie untenstehend.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Die Stadtwerke Lienz sind ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadtgemeinde Lienz und umfassen drei Teilbetriebe:
Wasser – die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser (Wasserwerk)
RegioNet – Passive Breitbandinfrastruktur sowie Kommunikations- und Elektrotechnik (inklusive der vom Gemeinderat übertragenen Aufgabenbereiche - aktuell „Straßenbeleuchtung“)
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen des Bauamtes zählen neben den Bereichen des Bau-, Verkehrs- und Veranstaltungsrechtes, die Betreuung von stadteigenen Hoch- und Tiefbauten sowie die Bereiche der Raumplanung, der Stadtentwicklung, des Stadt- und Ortsbildschutzes, der Feuerpolizei und der Geoinformation.
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