Seit 1. November 2014 kommt das neue Personenstandsgesetz zur Anwendung. Seither werden Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und sonstige Personenstandsfälle nicht mehr in Büchern verzeichnet, die seit 1. Jänner 1939 von den Standesämtern geführt wurden, sondern im Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Die Staatsbürgerschaftsevidenzen werden im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZPS) gespeichert.
Zur Beachtung:
Durch die Umstellung auf das o.g. ZPR und ZSR kommen auf jedes "Geburtsstandesamt" erhebliche und zeitintensive Mehrarbeiten zu. Es kann dadurch zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Es ist daher ratsam, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Um Erfassungen von Personenstandsfällen (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) durchzuführen, sind folgende Original-Urkunden beim Standesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Auflösung der Ehe auch Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunde Kind/er
- Vaterschaftsanerkennung, Obsorgeerklärung
- wenn bei Sterbefall notwendig– Heimatrechtsbescheinigung