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Illustration Melde- und Fundamt

Melde- und Fundamt

Zu den Hauptaufgaben des Einwohnermeldeamtes zählen die An-/Um- und Abmeldung von Haupt- bzw. Nebenwohnsitz sowie die Ausstellung sämtlicher Meldebestätigungen. Auch im Rahmen von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen wirkt das Einwohnermeldeamt mit, welches im BürgerInnenservice im Erdgeschoss des Rathauses zu finden ist.

Weiterführende DokumenteFundamtStrafregisterbescheinigungÖffnungszeitenKontakte

Weiterführende Dokumente

Meldezettel

https://www.help.gv.at


Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz

Mit diesem Formular beantragen österreichische Staatsbürger/innen, die außerhalb des Bundesgebietes leben, die Eintragung in die Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz.

https://www.help.gv.at


Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für UnionsbürgerInnen

Mit diesem Formular beantragen Sie die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz.

https://www.help.gv.at

 

Fundamt

Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Bargeld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum zum Scooter. Die Sachen werden, je nach Größe und Wert, entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Fahrräder werden vom Wirtschaftshof verwahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr (bzw. ein halbes Jahr bei Wert unter € 100) bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt und bei fristgerechter Abholung damit zum Eigentümer der Sache.

Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur von der betreffenden Person bei der sachlich zuständigen Behörde beantragt werden. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich.

Es kann auch eine der folgenden speziellen Strafregisterbescheinigungen beantragt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt:

  • Kinder- und Jugendfürsorge
  • Pflege und Betreuung
  • terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen


Bestätigung Dienstgeber

https://www.oesterreich.gv.at


Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag durchgehend von 07:00 bis 17:00 Uhr.
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr.

Kontakte

Einwohnermeldeamt

René Uggowitzer

Tel.: +43 (0) 4852 600521
Fax:+43 (0) 4852 600529
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Büro:Liebburg - Parterre
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Einwohnermeldeamt

Regina Perfler

Tel.: +43 (0) 4852 600520
Fax:+43 (0) 4852 600529
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Büro:Liebburg - Parterre
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