Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur von der betreffenden Person bei der sachlich zuständigen Behörde beantragt werden. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich.
Es kann auch eine der folgenden speziellen Strafregisterbescheinigungen beantragt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt:
- Kinder- und Jugendfürsorge
- Pflege und Betreuung
- terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
Bestätigung Dienstgeber
https://www.oesterreich.gv.at
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen.