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Illustration Hundesteuer

Hundesteuer

Grundsätzlich ist für das Halten von Hunden eine Abgabe zu entrichten. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. die Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt auch Befreiungsgründe - von der Besteuerung ausgenommen sind Blindenführerhunde, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Alleinstehende Personen über 60 Jahre, die einen eigenen Haushalt führen, werden ebenfalls von der Hundesteuer für einen Hund auf Antrag zur Gänze befreit. Ein einmaliger, mündlicher Antrag genügt.

AnmeldungAbmeldungweitere Informationen

Anmeldung

Wer im Gemeindegebiet der Stadt Lienz einen mehr als 3 Monate alten Hund oder mehrere solcher Hunde hält, gleichgültig ob als Wachhund, in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes oder aus sonstigen Gründen ist verpflichtet, dies binnen eines Monats beim Stadtamt Lienz in der Abteilung Finanzen zu melden und hat die vom Gemeinderat im Voranschlag jährlich festgesetzte Hundesteuer zu bezahlen (€ 45,-- für den 1. Hund, € 80,-- für jeden weiteren Hund). 

Für die vollständige Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie nachfolgende Unterlagen:

  • Hundepass
  • Haftpflichtversicherung, welche das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt
  • Sachkundenachweis
  • Lichtbildausweis des Hundehalters 

Bitte beachten Sie auch, dass Hunde von einem Tierarzt mit einem Mikrochip zu versehen und zu registrieren sind.

Im Zuge der Anmeldung wird Ihnen eine nummerierte Hundemarke ausgefolgt, welche am Halsband Ihres Hundes anzubringen ist. Sie gilt als Bestätigung, dass der Hund beim Stadtamt Lienz im Sinne der geltenden Hundesteuerverordnung ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Abmeldung

Bitte melden Sie einen abhanden gekommenen oder verendeten, weitergegebenen oder aus einem anderen Grund nicht mehr im Gemeindegebiet der Stadt Lienz (Umzug) gehaltenen Hund innerhalb von einem Monat schriftlich ab. Im Zuge der Abmeldung ist die Hundemarke abzugeben. Einen bereits eingezahlten Steuerbetrag erhalten Sie anteilsmäßig zurück.