Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Meldesystem einzurichten, eingehende Meldungen zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
In diesem Sinne steht entsprechend dem UVHG für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtgemeinde Lienz sowie deren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften erlangt haben, der Zugang zu einer internen Meldestelle offen (vgl. § 8 UVHG).
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