Überprüfungsausschuss der Stadtgemeinde Lienz
gem. § 109 TGO 2001 i.d.g.F.
Finanzielle Selbstkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeindeautonomie. In der Sonnenstadt Lienz wird diese unter anderem durch die kontrollierende Tätigkeit des Überprüfungsausschusses sichergestellt. Bestellt wird der Überprüfungsausschuss aus der Mitte des Gemeinderates. Allerdings dürfen weder die Bürgermeisterin, die Bürgermeister-Stellvertreter, sonstige zur Anordnung von Aus- und Einzahlungen Bevollmächtigte, der Amtsleiter sowie der Finanzverwalter und Kassenbedienstete dem Überprüfungsausschuss angehören. Der Überprüfungsausschuss hat die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Dem Überprüfungsausschuss müssen alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die entsprechenden Auskünfte erteilt werden.
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