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Stadtleben | 30. Sep. 2026

Schlosserei der Stadtwerke verkauft Inventar

Achtung, Achtung, wir schreiben aus zum Verkauf: Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Inventar der Stadtwerke-Schlosserei! 
 
Darunter zu finden sind ein Schweißgerät, eine Metallkreissäge, Blechschere, Brennschneidemaschine, Werkzeugbank und Ähnliches.
 
Verkauft wird der gesamte Bestand ohne Einzelbewertung wie er zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhanden ist. Eine detaillierte Inventarliste gibt es nicht. Der Verkauf erfolgt wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Menge, Zustand, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit.
 
Vor der Angebotsabgabe ist eine Besichtigung in den Räumlichkeiten der Schlosserei in der Fanny Wibmer-Pedit-Straße 6 möglich.
WICHTIG: Termine gibt es nur nach vorheriger Vereinbarung unter 04852/72 777 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
Das verbindliche Angebot ist als Pauschalpreis (Gesamtpreis) abzugeben und muss enthalten:
✔️ Name/Firma und Anschrift des Bieters
✔️ Ansprechperson und Kontaktdaten
✔️ Angebotspreis in EUR (netto/brutto angeben)
✔️ Rechtsverbindliche Unterschrift
 
Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk „Angebot Verkauf Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Inventar – nicht öffnen“ bis spätestens 16. Oktober 2026, 12:00 Uhr bei den Stadtwerken Lienz, Fanny Wibmer-Pedit-Straße 6, 9900 Lienz, einzubringen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit es via E Mail einzureichen. Dann an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - allerdings auch hier nur bis 12:00 Uhr.
 
Den Zuschlag erhält der Bestbieter. Die Verkäuferin behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen, mit Bietern zu verhandeln oder den Verkauf aufzuheben. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht.
 
Abholung, Verladung und Abtransport erfolgen unverzüglich nach Zuschlag durch den Käufer, auf eigene Kosten und Gefahr. Der Kaufpreis ist zur Gänze vor der Abholung zu bezahlen. Übergabe und Abholung finden zu einem einvernehmlich festgelegten Termin statt.
 
Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter die Ausschreibungsbedingungen vollinhaltlich an. Der Verkauf bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige Gemeindeorgan.