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Eingabehilfen öffnen
In Lienz können Autofahrer ab sofort ihre Parkscheine auf allen 922 gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen auch mit dem Smartphone lösen. Somit ist man nicht mehr zwingend auf die 32 Ticketsäulen angewiesen.
In der Sonnenstadt Lienz ist man seit Mittwoch, 17. Mai, beim Parken in gebührenpflichtigen Parkzonen nicht mehr zwingend auf Kleingeld angewiesen. Statt im Portemonnaie nach passenden Münzen zu kramen, oder irgendwo einen Geldschein wechseln zu lassen, kann man in der Bezirkshauptstadt nun bequem mit dem Smartphone die Parkgebühr entrichten.
Dass das Konzept des Anbieters „Parkster“ gut angenommen wird, zeigt sich am Beispiel der Gemeinde Weißensee in Kärnten. Vor Ort machten sich die Verantwortlichen der Stadtgemeinde Lienz ein Bild davon, wobei der Tenor durchwegs positiv ausfiel. „Aufgrund der gewonnenen Erfahrungswerte haben wir uns entschieden, diesen bürgerfreundlichen Service im Rahmen unserer Digitalisierungsoffensive ebenfalls anzubieten“, erklärt die Lienzer Bürgermeisterin Elisabeth Blanik. Wobei den Verantwortlichen der Stadtgemeinde wichtig war, dass keine höheren Parktarife anfallen. Wer mit der Parkster-App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten.
Strafzettel sparen
Um einen digitalen Parkschein lösen zu können benötigt man auf dem Smartphone die Parkster-App. Diese ist für Android-Endgeräte und das iPhone kostenlos im App-Store erhältlich. Nach dem Herunterladen findet die Registrierung statt, bei der die Parkplatznutzer ihre Visa/Mastercard-Daten eingeben müssen. Wer keine sensiblen Daten im Internet preisgeben möchte, hat bei Parkster die Möglichkeit mittels Rechnung zu zahlen. Hierzu erhält der Autofahrer von Parkster per E-Mail (kostenfrei), oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Welche Form man in Anspruch nimmt, kann der Autofahrer selbst bestimmen. Im Anschluss an die erfolgte Registrierung geben die Autofahrer dann in die App ihr Kennzeichen und die Parkdauer ein.
Ein weiterer Pluspunkt des digitalen Parkscheins: Der Parkplatznutzer kann mit seinem Handy die Parkzeit bis zur Höchstparkdauer verlängern. Diese liegt bei Kurzparkzonen weiterhin bei drei Stunden. Kein Grund mehr also, einen Strafzettel zu fürchten, wenn man beim Arzt länger im Wartezimmer sitzt als einkalkuliert. Kehrt man früher zum Fahrzeug zurück, kann man den digitalen Parkschein sogar vorzeitig beenden, wodurch man Parkgebühren spart.
Bezüglich der Parkscheinkontrollen ändert sich, dass die Mitarbeiter der Stadt nun auch über die Parkster-App die gelösten Parkscheine einsehen können. Dadurch sehen sie direkt, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.
Verlässlicher Partner
Geregelt wird die Abwicklung im Hintergrund vom Kooperationspartner „Parkster“. Seit vielen Jahren vermarktet das Unternehmen Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände und Parkraumbetreiber. „Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer bei der Parkster GmbH.
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