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Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Die Stadtwerke Lienz sind ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadtgemeinde Lienz und umfassen drei Teilbetriebe:
Wasser – die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser (Wasserwerk)
RegioNet – Passive Breitbandinfrastruktur sowie Kommunikations- und Elektrotechnik (inklusive der vom Gemeinderat übertragenen Aufgabenbereiche - aktuell „Straßenbeleuchtung“)
Politik | Ausschuesse
gem. § 21 Abs. 1 lit. c. TGO 2001 i.d.g.F.
Dem Verwaltungsausschuss der Stadtwerke Lienz obliegen die Vorberatung und Antragstellung in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Stadtrat vorbehalten sind. Damit stellt der Verwaltungsausschuss das politische Steuerungsorgan für einen der wichtigsten Infrastrukturträger der Stadt dar. Er genehmigt die Jahresabschlüsse, budgetiert Projekte und Programme für die Erweiterung, Instandhaltung des Wassernetzes und sorgt damit für die beschlussmäßigen Voraussetzungen, damit das Trinkwasser für die Stadtgemeinde die beste Qualität aufweist. Je nach Bedarf tagt der Verwaltungsausschuss der Stadtwerke Lienz 5 bis 6 Mal im Jahr.
Politik
Der Gemeinderat kann für wirtschaftliche Unternehmen, für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit und für einzelne Bereiche der Verwaltung „ständige Ausschüsse“ einrichten. Für einzelne Bereiche der Verwaltung können auch „nicht ständige Ausschüsse“ eingerichtet werden. Die Aufgaben und die Anzahl der Ausschussmitglieder bestimmt der Gemeinderat. Die Mitglieder und allfällige Ersatzmitglieder der Ausschüsse werden vom Gemeinderat aus dem Kreis der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gewählt. In den Überprüfungsausschuss und in Ausschüsse für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit und wirtschaftliche Unternehmen (Verwaltungsausschuss der Stadtwerke Lienz) dürfen nur Mitglieder des Gemeinderates gewählt werden.
Politik
Der Lienzer Gemeinderat besteht aus 21 Mitgliedern und wird alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Lienzer Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Gemäß § 30 Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen.
In einer zusehends multilokalen und digitalisierten Welt gilt die Breitband Infrastruktur als zentrales Standortkriterium. Das haben die Gemeinden in Osttirol erkannt und in den letzten Jahren umfangreich in die passive Breitband Infrastruktur investiert.
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