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Politik
Der Stadtrat besteht in Lienz aus der Bürgermeisterin, dem ersten und zweiten Vizebürgermeister sowie mindestens einem weiteren Mitglied des Gemeinderates. Die Anzahl der weiteren Stadtratsmitglieder setzt der Gemeinderat fest. Die Bürgermeisterstellvertreter sowie die weiteren Mitglieder des Stadtrates werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.
Politik
Die Bürgermeisterin LA Dipl.-Ing. Elisabeth Blanik steht an der Spitze der Lienzer Stadtverwaltung und ist Vorsitzende von Gemeinde- und Stadtrat. Sie führt die Geschäfte der Stadtgemeinde Lienz und vertritt diese auch nach außen. Als Vorständin der Stadtverwaltung ist sie für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung verantwortlich und hat grundsätzlich die dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten wahrzunehmen.
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Die Stadtwerke Lienz sind ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadtgemeinde Lienz und umfassen drei Teilbetriebe:
Wasser – die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser (Wasserwerk)
RegioNet – Passive Breitbandinfrastruktur sowie Kommunikations- und Elektrotechnik (inklusive der vom Gemeinderat übertragenen Aufgabenbereiche - aktuell „Straßenbeleuchtung“)
Stadtverwaltung | Zustaendigkeiten
Neben der ordnungsgemäßen Organisation, Vorbereitung und Dokumentierung der Sitzungen der Gemeindeorgane (Stadtrat, Gemeinderat) fallen ebenso die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten jeglicher Art, die Liegenschafts- und Vertragsverwaltung sowie die Personalagenden in den Tätigkeitsbereich der Stadtamtsdirektion. Zudem werde auch die sachliche und infrastrukturelle Ausstattung sowie technische Belange des Stadtamtes über die Stadtamtsdirektion besorgt.
Politik
Der Lienzer Gemeinderat besteht aus 21 Mitgliedern und wird alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Lienzer Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Gemäß § 30 Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen.
Politik | Ausschuesse
gem. § 21 Abs. 1 lit. c. TGO 2001 i.d.g.F.
Dem Verwaltungsausschuss der Stadtwerke Lienz obliegen die Vorberatung und Antragstellung in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Stadtrat vorbehalten sind. Damit stellt der Verwaltungsausschuss das politische Steuerungsorgan für einen der wichtigsten Infrastrukturträger der Stadt dar. Er genehmigt die Jahresabschlüsse, budgetiert Projekte und Programme für die Erweiterung, Instandhaltung des Wassernetzes und sorgt damit für die beschlussmäßigen Voraussetzungen, damit das Trinkwasser für die Stadtgemeinde die beste Qualität aufweist. Je nach Bedarf tagt der Verwaltungsausschuss der Stadtwerke Lienz 5 bis 6 Mal im Jahr.
Politik | Ausschuesse
Der Personalausschuss der Sonnenstadt Lienz ist ein vorberatendes Gremium für den Stadtrat bzw. den Gemeinderat in Fragen sämtlicher Personalagenden der Stadtgemeinde und gibt dazu Empfehlungen ab. Dazu zählen unter anderem Personalangelegenheiten, insbesondere Einstellung, Anstellung, Besoldung, Einstufung, Beförderung, Entlassung und Ruhestandsversetzung der Gemeindebediensteten. Auch Disziplinarmaßnahmen, interne Versetzungswünsche und Nachbesetzungen sowie die Gewährung von Zulagen werden im Personalausschuss besprochen, der – je nach Agenden – rund vier Mal im Jahr tagt.
Politik | Ausschuesse
Der Ausschuss ist in allen sozialen Fragen und in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Jugend in beratender Funktion tätig. Dem Ausschuss obliegen Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat oder Stadtrat in allen dem Ausschuss zugewiesenen Angelegenheiten.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Bildung und Jugend befasst sich beispielsweise mit Ansuchen um Gewährung von Mietzinsbeihilfen in besonderen Härtefallen, stadteigenen Förderungen (z.B. Heizkostenförderung der Stadt) sowie diversen Unterstützungs- bzw. Subventionsansuchen von sozial tätigen Einrichtungen und Vereinen.
Zudem zählen Angelegenheiten der städt. Kindergärten (z.B. Vorberatung Projekte Ganzjahres-/Ganztageskindergarten Eichholz, Integrations- und Montessori-Kindergarten Klösterle, etc.) und des Pflichtschulbereiches zu den Aufgabenschwerpunkten des Ausschusses.
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