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    Das Stadtmarketing Lienz hat über die Jahre umfassende Standortuntersuchungen durchgeführt und verfügt über zentrale Kennzahlensysteme (Frequenzanalysen, touristische Standortkennzahlen, Daten zur Wertschöpfung sowie eine detaillierte Handelsstrukturanalyse etc.), die wir den Unternehmen gerne auf Anfrage für ihre Markforschung und Niederlassungsentscheidung zur Verfügung stellen.

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    • Infobox Titel : Kooperation mit KDZ und ÖROK, Infobox Text:

      Darüber hinaus arbeiten wir mit den kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum KDZ und der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK zusammen und bieten im Vergleich mit anderen Stadtregionen ein aussagekräftiges Kennzahlenpanel an.
       

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    • Kontakte (Einzelauswahl): Mag.(FH) Mag. Oskar Januschke, Hervorheben: Nein
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    Im Herzen eines vereinten Europas arbeiten Lienz, Spittal, Bruneck und Hermagor zusammen, um den Süd-Alpen-Raum als innovativen Wirtschafts- und Lebensstandort zu gestalten. Durch Kooperation und gemeinsame Werte wie Authentizität, Offenheit und Tatkraft entsteht ein zukunftsfähiger Raum für über 230.000 Menschen.

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    • Infobox Titel : Eine innovative, starke Zukunftsregion, Infobox Text:

      Die Städte entlang der Drau-, Puster- und Gailtaler Achse schaffen gemeinsam ein attraktives Umfeld, das regionale Stärken bündelt. In enger Zusammenarbeit mit den Regionalmanagements und Gemeinden entwickeln sie ein Raumformat, das Landes- und nationale Grenzen überwindet. Der Süd-Alpen-Raum, als gesellschaftliches und wirtschaftliches Zentrum, sucht engagierte Mitgestalter, die diese starke und nachhaltige Zukunft aktiv mitgestalten möchten.

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    • Dokumente Headline: Dokumente, Dokumente auswählen: { "acf": { "file": { "basename": "rmo_strategiepapier_su__dalpenraum_DIN_A4_de-klein.pdf", "extension": "pdf", "filename": "rmo_strategiepapier_su__dalpenraum_DIN_A4_de-klein", "index": "1", "total": "1", "title": "Strategischer Rahmen zur Entwicklung des SÜD ALPEN RAUMS", "description": "PDF", "path": "media/frontend/dokumente/rmo_strategiepapier_su__dalpenraum_DIN_A4_de-klein.pdf", "url": "https://lienz.gv.at/media/frontend/dokumente/rmo_strategiepapier_su__dalpenraum_DIN_A4_de-klein.pdf", "size": "5.44 MB" }, "field": { "id": "" }, "item": { "id": "", "alias": "", "author_id": "", "cat_id": "", "cat_alias": "" } } } , Hervorheben: Nein
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    Im Jahr 2014 initiierten die 15 Gemeinden Ainet, Amlach, Assling, Dölsach, Gaimberg, Iselsberg- Stronach, Lavant, Leisach, Lienz, Nikolsdorf, Nußdorf-Debant, Oberlienz, Schlaiten, Thurn und Tristach einen gemeinsamen strategischen Entwicklungsprozess mit der Zielsetzung einer engen Stadt-Umland- Zusammenarbeit in Infrastrukturfragen, einer abgestimmten Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie Verwaltungskooperation. Die Außenwirkung ist auf die Positionierung als Schwerpunkt- und Impulsraum im funktionalen Verflechtungsraum mit Oberkärnten und dem Südtiroler Pustertal ausgerichtet. 

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    • Infobox Titel : Regional Governance für nachhaltige Entwicklung und soziales Zentrum, Infobox Text:

      Der politische Steuerungsprozess basiert auf einem mehrgliedrigen Regional Governance-Ansatz mit Regionalkonferenzen, Workshops und Klausurtagungen. Getragen wird der Entwicklungsprozess vom Planungsverband 36, Lienz und Umgebung, einem nach Tiroler Raumordnungsgesetz definierten Gemeindeverband. Der Zukunftsraum Lienzer Talboden umfasst 471 km² Fläche, 28.000 EinwohnerInnen und stellt mit rund 18.000 Erwerbstätigen, einer hohen Konzentration an Infrastruktur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sowie einem attraktiven Wirtschaftsumfeld das soziale, gesellschaftliche und erwerbswirtschaftliche Zentrum im überregionalen Verflechtungsraum dar.
       

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    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Lienz auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

    Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

    • einer Bildmarke
    • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
    • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
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    • Infobox Titel : Veröffentlichung der Bildmarke, Infobox Text:

      Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Lienz gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:

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      Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

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    • Infobox Titel : Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments, Infobox Text:

      Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

      , Infobox Links:

      Kontakte & Öffnungszeiten

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    • Infobox Titel : Elektronische Signaturprüfung, Infobox Text:

      Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

      , Infobox Links:

      Offizieller Link zur Signaturprüfung

      Prüfservice der RTR

      Prüfservice auf der Webseite www.buergerkarte.at

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    Unsere MitarbeiterInnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Ihre Wünsche, Anliegen und Servicedienste zur Verfügung.

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    • Infobox Titel : Amtsstunden, Infobox Text:

      Montag von 7:30 bis 12:00 und von 13:30 bis 17:00
      Dienstag bis Freitag von 7:30 bis 12:00

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    • Infobox Titel : Parteienverkehrszeiten, Infobox Text:

      Montag von 7:30 bis 12:00 und von 13:30 bis 17:00 
      Dienstag bis Freitag von 7:30 bis 12:00

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    • Infobox Titel : So finden Sie uns, Infobox Text:

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    • Infobox Titel : Parteienverkehrszeiten BürgerInnenservice, Infobox Text:

      Montag bis Donnerstag durchgehend von 7:00 bis 17:00
      Freitag von 7:00 bis 12:30

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      Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr finden an den gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember statt. Das Amtsgebäude ist am 23. Dezember sowie am Faschingdienstag bis 12:00 besetzt.