Page 34 - Urbane Grünräume | Ihre Bedeutung für Klima und Biodiversität
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                                                                                                                                                                                            MASSNAHMEN auf Baustellen:
                                                                                                                                                                                            •	 Der	Schutz	von	Gehölz-	und	Vegetationsflächen	bei
                                                                                                                                                                                              Baumaßnahmen	nach	Ö-Norm	B	1121	muss	eingefordert
                                                                                                                                                                                              werden.
                                                                                                                                                                                            •	 Schon	vor	der	eigentlichen	Bauphase	sind	entsprechende
                                                                                                                                                                                              Vorbereitungen	zum	Gehölzschutz	zu	treffen	(Wurzelvor-
                                                                                                                                                                                              hang	soll	in	der	Vegetationsphase	vor	Baubeginn	einge-
                                                                                                                                                                                              richtet	werden).
                                                                                                                                                                                            •	 Baustelleneinrichtung:	Container,	Baumaterialen	und
                                                                                                                                                                                              Maschinen	dürfen	nicht	auf	bestehenden	Vegetations-
                                                                                                                                                                                              flächen	abgestellt	und	das	Befahren	vermieden	werden.
                                                                                                                                                                                              Wenn	nicht	anders	möglich,	sind	diese	Bereiche	gegen
                                                                                                                                                                                              Bodenverdichtung	und	Bodenverschmutzung	zu	schützen
                                                                                                                                                                                              (Bodenschutz,	Pflanzenschutz).
                                                                                                                                                                                            •	 Bei	Neuverlegung	oder	Sanierung	von	unterirdischen	Lei-
                                                                                                                                                                                              tungen	auf	die	Einhaltung	der	Ö-Norm	B	2533	verweisen
                                                                                                                                                                                              (Koordinierung	unterirdischer	Einbauten,	insbesondere
                                                                                                                                                                                              Punkt	7	zu	Gehölz-	und	Vegetationsflächen).	Nach	Mög-
                                                                                                                                                                                              lichkeit	grabenlosen	Leitungsbau	anwenden	(z.B.	durch
                                                                                                                                                                                              Rammvortrieb,	Schlauchlining,	Spülrohrvortrieb	etc.)
                                                                     Unterbrochene	Randleisten	ermöglichen	Wasserversickerung	in	Grünflächen                                                                                                    KEIN	Baumschutz	auf	dieser	Baustelle	-	Vitalitätsminderung	und	Faulstel-
                                                                                                                                                                                                                                                len	in	den	Folgejahren	sind	zu	erwarten


                                                                     •	 standfläche	einplanen	–	dies	soll	spätere	Aufgrabungen
                                                                       in	Grünflächen,	besonders	im	Wurzelbereich	von	Bäumen
                                                                       verhindern	und	spart	aufwändige	Baumschnittmaßnah-
                                                                       men.	Die	Zerstörung	von	intakten	Böden	wird	verringert.
                                                                     •	 Um	die	Versickerung	von	Regenwasser	ins	Erdreich	zu
                                                                       ermöglichen,	können	Randleisten	abgesenkt,	unterbro-
                                                                       chen	oder	versiegelte	Flächen	bodeneben	verlegt	werden
                                                                       (Überflutungsschutz,	Kühlung,	Grundwasser).
                                                                     •	 Belastete	Wässer	von	Verkehrsflächen	in	wasserreini-
                                                                       gende	Sickerflächen	mit	entsprechendem	Bodenaufbau
                                                                       einleiten	(zur	Temperaturkühlung	im	Siedlungsbereich,
                                                                       Wasser	steht	der	Bepflanzung	zur	Verfügung	oder	dem
                                                                       Grundwasser	zugeführt)
                                                                     •	 Zusammenhängende	Grünbereiche	oder	Trittsteinbiotope,
                                                                       die	die	Wanderung	von	Lebewesen	ermöglichen,	mit	ein-
                                                                       planen	-	für	funktionierende	Ökosysteme	mit	vielfältiger
                                                                       Tier-	und	Pflanzenwelt
                                                                     •	 Budgetplanung:	Ausreichende	Mittel	für	Begrünungs-
                                                                       maßnahmen,	für	Bepflanzung	und	für	die	weitergehende
                                                                       fachgerechte	Pflege	der	Grünräume	vorsehen



                                                                                                                         Alleestraße	im	Frühling-	Baumreihen	bringen	kühle,	frische	Luft	ins	  Baumschutz	auf	der	Baustelle	Nordschule	-	die	fix	montierte	Abzäunung	  Leitungsgrabung	in	Grünflächen	schädigt	Boden	und	Baumwurzeln	(Moar-
                                                                                                                         Stadtinnere                                                        soll	den	kleinen	Fächerahorn	vor	Schädigungen	schützen  feldweg)
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