Hundeabgabe – Hundesteuer
Grundsätzlich ist für das Halten von Hunden eine Abgabe zu entrichten. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. die Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt auch Befreiungsgründe - von der Besteuerung ausgenommen sind Blindenführerhunde, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Alleinstehende Personen über 60 Jahre, die einen eigenen Haushalt führen, werden ebenfalls von der Hundesteuer für einen Hund auf Antrag zur Gänze befreit. Ein einmaliger, mündlicher Antrag genügt.
Anmeldung
Wer im Gemeindegebiet der Stadt Lienz einen mehr als 3 Monate alten Hund oder mehrere solcher Hunde hält, gleichgültig ob als Wachhund, in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes oder aus sonstigen Gründen ist verpflichtet, dies binnen eines Monats beim Stadtamt Lienz in der Abteilung Finanzverwaltung zu melden und hat die vom Gemeinderat im Voranschlag jährlich festgesetzte Hundesteuer zu bezahlen (€ 45,-- für den 1. Hund, € 80,-- für jeden weiteren Hund). Bitte nehmen Sie für die Anmeldung den Hundepass mit.
Bitte beachten Sie auch, dass Hunde von einem Tierarzt mit einem Mikrochip zu versehen und zu registrieren sind sowie auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist, welche das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Behörde innerhalb eines Monats nachzuweisen.
Im Zuge der Anmeldung wird Ihnen eine nummerierte Hundemarke ausgefolgt, welche am Halsband Ihres Hundes anzubringen ist. Sie gilt als Bestätigung, dass der Hund beim Stadtamt Lienz im Sinne der geltenden Hundesteuerverordnung ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Abmeldung
Bitte melden Sie einen abhanden gekommenen oder verendeten, weitergegebenen oder aus einem anderen Grund nicht mehr im Gemeindegebiet der Stadt Lienz (Umzug) gehaltenen Hund innerhalb von einem Monat schriftlich ab. Im Zuge der Abmeldung ist die Hundemarke abzugeben. Einen bereits eingezahlten Steuerbetrag erhalten Sie anteilsmäßig zurück.