Nationalratswahl - 29. September 2024
Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalratswahlordnung (NRWO), BGBl.Nr. 471/1992 i.d.g.F., werden nachstend die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde, der Sprengelwahlbehörden und der Besonderen Wahlbehörde der Stadtgemeinde Lienz wie folgt kundgemacht:
Was können Sie tun, wenn Sie aufgrund einer Einschärnkung Ihrer Mobilität Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen wollen?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen?
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBI. Il Nr. 169/2024, bekanntgemacht.